Kosten
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung unserer Tätigkeit nach  den Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
    Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei grundsätzlich nach  der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit (Gegenstands- oder Streitwert)  und hängt im Übrigen davon ab, welche Tätigkeit im Einzelnen ausgeübt wird. Die Angabe der voraussichtlichen Gebührenhöhe ist uns daher nur bezogen auf ein konkretes Mandat möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
    
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Wir stellen Ihnen dann unseren tatsächlichen Arbeitsaufwand nach einem  zuvor vereinbarten Stundensatz in Rechnung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,  dass auf Grund der gesetzlichen Vorschriften eine vereinbarte Vergütung nur im  Falle der außergerichtlichen Beratung und Vertretung die gesetzlichen Gebühren  unterschreiten darf.
    
    Falls Sie nicht in der Lage sind, die Beratungs- und Prozesskosten  aus eigenen Mitteln zu bestreiten, können Sie Beratungs- bzw.  Prozesskostenhilfe beantragen, sofern Ihre Einkünfte sowie Ihr Vermögen  unterhalb bestimmter Grenzen liegen und die Rechtsverfolgung nicht von  vorneherein aussichtslos erscheint. Wir klären Sie hierzu gerne auf.
Rechtsanwälte
Heidemarie Loger-Flöthmann
Rechtsanwältin undzertifizierte Mediatorin
Jessica Schwarz
Rechtsanwältin undFachanwältin für Familienrecht
 
    
